Gefahrgutbeauftragter / EU-Sicherheitsberater

Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter / EU-Sicherheitsberater von einem Unternehmen bestellt werden?

 

Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. (Die Verpflichtung für den See- und Luftverkehr besteht nur national). Dies geschieht entweder durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder durch eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, die innerhalb des Unternehmens oder des Betriebes bekannt gemacht wird. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wer der Gefahrgutbeauftragte ist und wo und wie der Gefahrgutbeauftragte erreicht werden kann. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muß die notwendigen Schulungen nachweisen.

 

Wer ist von der Verpflichtung zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten / EU-Sicherheitsberater befreit?

 

Befreit von der Bestellung sind Unternehmen/Inhaber von Betrieben, wenn


  • die Unternehmertätigkeit sich auf freigestellte Beförderungen (gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 ADR) gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen, See und Luft bezieht, und die Beförderung in begrenzten Mengen, die nicht über den in Randnummer 10 011 der Anlage des ADR festgelegten Grenzen liegen, erfolgt.


  • in einem Kalenderjahr nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördert werden (bei radioaktiven Stoffen nur die Blätter 1-4).


  • gefährliche Güter lediglich empfangen werden.

Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte / EU-Sicherheitsberater im Betrieb zu erfüllen?

 

 

  • Beratung des Unternehmens über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften (siehe Anlage 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)

 

  • Führung von Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeit

 

  • Erstellung des Jahresberichts

 

  • Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen

 

  • Durchführung der vorgeschriebenen Schulungen der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen

 


Wie wird ein Gefahrgutbeauftragter / EU-Sicherheitsberater bestellt?

 

 

  • Die Anzahl der Gefahrgutbeauftragten zu bestimmen liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers und ist abhängig von der Größe des Betriebes und Zahl/Menge der zu befördernden Güter.

 

  • Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten hat schriftlich zu erfolgen.

 

  • Der Bereich der Aufgaben und Zuständigkeiten des Gefahrgutbeauftragten ist genau festzulegen.

 

  • Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten (Gb) schriftlich zu bestellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufgaben eines externen Gefahrgutbeauftragten / EU-Sicherheitsberater können wir gerne für Sie übernehmen.

 

Wir sind spezialisiert für die beiden Verkehrsträgerarten Straßen- und Schienenverkehr!

 

Sprechen Sie uns einfach an.....