Das sollten Sie im Schadenfall beachten

  • Notieren Sie amtliches Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen sowie Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten.

 

  • FotografierenSie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc.

 

  • Bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen, bei Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu rufen.

 

  • Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.

 

  • Bestehen Sie auf einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden den von Ihnen frei gewählten Sachverständigen abzulehnen. Die Kosten für den Sachverständigen können beim Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Nur bei einem für den Laien erkennbaren Bagatellschaden, d.h. einem Schaden unter EUR 750 ist der Sachverständige meist entbehrlich.

 

  • Lassen Sie sich nicht auf unverbindliche Kostenvoranschläge einer Werkstatt oder hauseigene Sachverständige des Versicherers ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung.

 

  • Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.


BEACHTEN SIE BITTE: Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.