Güterkraftverkehr
Prüfungsvorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung IHK
Wenn Sie als Unternehmer einen Betrieb im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, die
einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der für den Betriebssitz zuständigen unteren Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass Sie oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche
Eignung zur Führung eines Güterverkehrsunternehmens nachweist.
Um diese Eignungsprüfung mit Erfolg abzuschließen, ist der Besuch eines Vorbereitungsseminars unumgänglich.
Lernstoff:
Unsere Seminare sind entsprechend den Prüfungsanforderungen aufgebaut. Folgende Fachgebiete werden unterrichtet:
- Kaufmännisches Grundwissen
- Grundsätze der Buchführung
- Erstellung von Kostenrechnungen
- Hauptsächliche Bestimmungen des Steuer- und Sozialwesens
- Arbeitszeitbestimmungen
- Geltende Gewerbevorschriften - Beförderungsbedingungen -
- Straßenverkehrsvorschriften
- Grenzüberschreitender Verkehr
- Güterkraftverkehrsrecht
- Personenbeförderungsrecht
Eine gründliche Vorbereitung garantiert Ihren persönlichen Erfolg.
Nach der Teilnahme an unserem Vorbereitungsseminar haben Sie die besten
Chancen, die Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
sicher zu bestehen.
ACHTUNG: Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Werk- oder Güterkraftverkehr auf
öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und
Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr.
Führerscheinneulinge müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber
mit Erwerb des Führerscheins Klasse C / CE vor dem 10. September 2009 müssen regelmäßig innerhalb von fünf Jahren an 5 Weiterbildungsschulungen teilnehmen.