Taxi- und Mietwagengewerbe

Prüfungsvorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung IHK

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die unteren Verkehrsbehörden (Landratsämter bzw. Stadtverwaltung).

 

 

 

Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben

  • der Zuverlässigkeit und
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.

 

Welche Prüfungsanforderungen bestehen:

Ihre Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Teil.



Themen:

1. Recht

2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung

4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Grundregeln des Umweltschutzes bei der

    Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

5. Rechtsgrundlagen und Vorschriften zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung



 

Eine gründliche Vorbereitung garantiert Ihren persönlichen Erfolg.
 
Nach der Teilnahme an meinem Vorbereitungslehrgang haben Sie die besten Chancen, die Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer sicher zu bestehen.