Omnibus und Personenverkehr
Prüfungsvorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung IHK
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen
bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies ist das Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Für Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll, beziehungsweise in deren Bezirk die Linie ihren
Ausgangspunkt hat. Für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts
hat.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.
HINWEIS: Je nach Geschäftsmodell müssen Sie unter Umständen eine andere Fachkundeprüfung nachweisen (Omnibus oder Taxi/Mietwagen). Für Ausflugsfahrten und Reisen mit PKW (bis 8 Fahrgäste), die vom Unternehmer organisiert werden, benötigen Sie die Omnibus-Prüfung.
Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßen-personenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs (= Omnibus-verkehr und Ausflugsfahrten) ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Eine gründliche Vorbereitung garantiert Ihren persönlichen Erfolg.
Nach der Teilnahme an meinem Vorbereitungslehrgang haben Sie die besten Chancen, die Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer sicher zu bestehen.
ACHTUNG: Hinweis zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Zukünftig müssen Fahrerinnen und Fahrer, die Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen elbstständig oder abhängig
tätig sein zu dürfen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Führerscheinneulinge müssen eine Grundqualifikation mit praktischer und theoretischer Prüfung oder eine beschleunigte Grundqualifikation mit einer theoretischen Prüfung ablegen. Führerscheininhaber
mit Erwerb des Führerscheins Klasse D / DE vor dem 10. September 2008 müssen regelmäßig innerhalb von fünf Jahren an 5 Weiterbildungsschulungen teilnehmen.