Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

 

Hier wird die Mehrwertsteuer nicht mit ausgezahlt. Seit 2002 wird in der Schadenregulierung die Mehrwertsteuer nur dann bezahlt, wenn sie wirklich anfällt. Die Reparaturkosten lt. Gutachten oder Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt müssen Ihnen unabhängig davon ersetzt werden, ob Sie Ihr Auto selbst, teilweise oder überhaupt nicht reparieren