Mietwagen
Sie haben das Recht, einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall für die Zeit, in der Sie unfallbedingt Ihr
Fahrzeug nicht nutzen können, zu beanspruchen.
Achtung: Bei nur geringem Fahrbedarf (weniger als 25 km täglich) ist es besser, auf ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen, da die Versicherung in diesem Fall nicht
verpflichtet ist, die Mietwagenkosten zu begleichen.