Totalschaden - Sie können reparieren oder verkaufen!

Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Auto trotzdem in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen.
Wichtige Bedingungen sind, dass die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30% übersteigen und dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen.

Lassen Sie das Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes - aber abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges und auch abzüglich der im Wiederbeschaffungswert enthaltenen Mehrwertsteuer. Im Schadensfall wird die Mehrwertsteuer nur so weit ersetzt, wie sie tatsächlich angefallen ist und das hängt u. a. vom Alter und Typ des Unfallfahrzeugs ab. Aussagen dazu finden Sie im Sachverständigengutachten.

Sie haben auch das Recht, Ihr Fahrzeug zu dem Restwert (z. B. an Ihre Fachwerkstatt) zu verkaufen, den der Sachverständige in seinem Gutachten ermittelt hat. Zur Sicherheit empfiehlt sich ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherung müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot für Sie zumutbar ist.