Werkstatt ihrer Wahl

Sie haben das Recht, die Reparaturwerkstatt ihres Vertrauens mit der Reparatur der unfallbedingten Schäden selbst zu bestimmen. Die Versicherung hat kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben. Wer das ganze Jahr für Sie den Service leistet wird das auch im Falle eines Unfalls tun.