Sachverständigenverfahren
Hierbei werden von beiden Parteien ein dritter Sachverständiger benannt, oder wenn sich die Parteien nicht einigen können, wird vom zuständigen Amtsgericht ein Sachverständiger bestimmt.
Hierbei werden von beiden Parteien ein dritter Sachverständiger benannt, oder wenn sich die Parteien nicht einigen können, wird vom zuständigen Amtsgericht ein Sachverständiger bestimmt.