Reparaturkosten-Übernahmeerklärung
Als Alternative zur Abtretung kann im Reparaturbetrieb eine sog. Reparaturkosten-Übernahmeerklärung unterzeichnet werden, falls die Reparaturkosten nicht sofort bei Abholung des Fahrzeuges an den Reparaturbetrieb bezahlt werden sollen.
Die Kfz-Werkstatt übersendet diese Reparaturkosten-Übernahmeerklärung an die zu regulierende Versicherung.
Diese bestätigt – ggf. nach Überprüfung der Haftungssituation oder der Eintrittspflicht bei Kaskoschäden – gegenüber dem Reparaturbetrieb, die Kosten der Instandsetzung direkt an die KFZ-Werkstatt
auszugleichen.