130% - Grenze

 

Sind die durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen Reparaturkosten (zzgl. einer eventuellen Wertminderung) eines PKW um bis 30 % höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte seinen PKW reparieren lassen. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Reparatur in einer Fachwerkstatt oder in Eigenreparatur durchgeführt wird.

 

 

 

Beachten Sie:

 

Die Reparatur muss fachgerecht, zeitnah und vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen erfolgen. Der Geschädigte muss das Fahrzeug noch für mindestens 6 Monate weiterfahren (Integritätsinteresse).

 

Im Rahmen der 130% Regelung kann nicht fiktiv abgerechnet werden, d. h. es muss eine fachgerechte Reparatur erfolgen.

 

 

 

Befragen Sie dazu in jedem Fall Ihren Anwalt !