130% - Grenze
Sind die durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen Reparaturkosten (zzgl. einer eventuellen Wertminderung) eines PKW um bis 30 % höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte seinen PKW reparieren lassen. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Reparatur in einer Fachwerkstatt oder in Eigenreparatur durchgeführt wird.
Beachten Sie:
Die Reparatur muss fachgerecht, zeitnah und vollständig nach den Vorgaben des Sachverständigen erfolgen. Der Geschädigte muss das Fahrzeug noch für mindestens 6 Monate weiterfahren (Integritätsinteresse).
Im Rahmen der 130% Regelung kann nicht fiktiv abgerechnet werden, d. h. es muss eine fachgerechte Reparatur erfolgen.
Befragen Sie dazu in jedem Fall Ihren Anwalt !