Kfz-Sachverständiger

Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung haben die Kosten für ein neutrales, vom Geschädigten eingeholtes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu ersetzen.


Ausnahme: Bagatellschäden mit Reparaturkosten unter 700,00 EUR
Dies gilt auch, wenn die Versicherung selbst einen Sachverständigen beauftragt. Ein Verstoß gegen die sog. Schadenminderungspflicht kann dem Geschädigten auch nicht angelastet werden, wenn er trotz eines "Verzichts" des Versicherers einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet.