Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die für eine Reparatur notwendigen Aufwendungen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen.


Dies nennt man den sog. wirtschaftlichen Totalschaden.

 

Die Besonderheit ist hier, dass das Fahrzeug durchaus noch in einen fahrtüchtigen Zustand versetzt, d. h. repariert werden könnte, was sich aber aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise heraus einfach nicht lohnt.