Kostenerstattung

Kostenpauschale

Für Kosten durch das Schadenereignis wie Telefonate, Fahrten, Schriftwechsel u. a. wird von der Rechtsprechung regelmäßig ein Betrag von pauschal 15,00 bis 25,00 EUR je Schadensfall zugestanden. Entstehen höhere Kosten, so sind diese im Einzelfall nachzuweisen.

 

Zulassungskosten

Bei Totalschaden werden Kosten für Stilllegung des Unfallfahrzeuges, Zulassung des Ersatzfahrzeuges und Kosten für die erforderlichen, amtlichen Kennzeichen ersetzt.

 

Umbaukosten

Soweit wirtschaftlich sinnvoll, werden bei Totalschaden Umbaukosten z. B. einer HiFi-Anlage, Freisprecheinrichtung oder Funkanlage in ein Ersatzfahrzeug ersetzt, falls das Ersatzfahrzeug nicht über vergleichbare Ausrüstung verfügt. Gleiches gilt für sonstige Einbauten, z.B. behindertengerechte Bedienungseinrichtungen. Diese sind durch Kostenvoranschlag oder Rechnung nachzuweisen.

 

Abschleppkosten

Die Kosten für Bergung des Unfallfahrzeuges und Abschleppen in eine Fachwerkstätte in der Umgebung werden ersetzt. Nicht ersatzpflichtig sind meist Kosten für Abschleppen über größere Entfernungen. Diese werden jedoch häufig von Schutzbriefversicherungen bezahlt (z.B. Auslandsrückholung).

 

Hotel-/Übernachtungskosten

Kommt es auf einer Reise zu einem Unfall, können zusätzliche Kosten für Übernachtung der Fahrzeuginsassen entstehen, die vom Schädiger zu ersetzen sind.

 

Ausfallkosten/Gewinnentgang

Kosten für entgangenen Gewinn oder durch Ausfall eines Arbeitnehmers sind ersatzpflichtig, jedoch im Einzelfall nachzuweisen. Ein Ausgleich für entgangenen Urlaub oder sonstigen Zeitverlust ist regelmäßig nicht ersatzpflichtig.

 

Sonstige, unfallbedingte Kosten

Weiterhin ersatzpflichtig sind unfallbedingte Schäden z. B. an Bekleidung, Schutzhelm von Zweirad-fahrern oder an im/am Fahrzeug mitgeführten Gegenständen. Die Schadenhöhe ist ebenfalls durch Kaufbelege oder Kostenvoranschlag nachzuweisen. Die obige Aufstellung kann bei Bedarf durch weitere Schadenkosten ergänzt werden. Ersatzpflichtig sind grundsätzlich Kosten für alle unfallbedingten Schäden.

 

Befragen Sie dazu in jedem Fall Ihren Anwalt !