Sicherungs-Abtretungserklärung

Da ein Autounfall kostenintensiv ist und der Fahrzeughalter die Kosten für den Kfz-Sachverständigen, nicht immer aus eigener Tasche auslegen möchten, hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit diese Kosten abzutreten.

 

Zu beachten ist hierbei, dass diese Abtretung grundsätzlich lediglich einen Sicherungszweck erfüllt. Natürlich ist grundsätzlich jeder Geschädigte verpflichtet, seine Ansprüche gegenüber der Versicherung selbst durchzusetzen.


Im Regelfall führt das Vorliegen einer Sicherungsabtretung jedoch dazu, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen jeweils direkt an dem Rechnungssteller ausgleicht.
Hinweis: Bei Mithaftung des Geschädigten muss dieser einen Teil der Rechnungsbeträge aus eigener Tasche zahlen.