Ausfallkosten
Kosten für entgangenen Gewinn oder durch Ausfall eines Arbeitnehmers sind ersatzpflichtig, müssen aber im Einzelfall
nachgewiesen werden.
Zeitverlust oder entgangener Urlaub ist im Regelfall nicht ersatzpflichtig.
Befragen Sie dazu in jedem Fall Ihren Anwalt !