Weisungsrecht

Nach einem Unfallschaden kann sich der Geschädigte den Reparaturbetrieb selbst aussuchen. Gerade aber bei Unfällen kennen viele Autofahrer ihre Rechte nicht. „Viele Haftpflichtversicherer nutzen diese Unkenntnis aus und versuchen direkt nach einem Unfall, Einfluss auf den Geschädigten zu nehmen, indem sie ihn bewusst in eine so genannte Partnerwerkstatt der Versicherung lotsen oder abschleppen lassen.

 

Erhebliche Risiken

Was sich auf den ersten Blick als kundenfreundliche Dienstleistung der Versicherungsbranche darstellt, birgt nicht selten erhebliche Risiken für den Geschädigten. Für den Verbraucher ist es daher wichtig, seine Rechte zu kennen. Die lassen sich so zusammenfassen:

  • Jeder Autofahrer hat das Recht auf Reparatur seines Fahrzeuges in der Werkstatt, die er kennt und beauftragen will.
  • Sofern kein Bagatellschaden (Schadenshöhe nicht mehr als 700,00 Euro) vorliegt, steht es dem Betroffenen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und zur Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen.
  • Zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche kann der betroffene Kraftfahrer einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen.