Wiederbeschaffungsdauer
Die zu erwartende Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Ersatzwagens wird bei Abrechnung eines Unfallschadens auf Totalschadenbasis vom KFZ-Sachverständigen in seinem Gutachten festgelegt.
Im Regelfall wird eine Wiederbeschaffungsdauer von 14 Kalendertagen zugestanden.